Berufsunfähigkeitsversicherung BERUFSUNFÄHIGKEIT Absicherung gegen den Verlust der eigenen ArbeitskraftImmer wieder weisen Verbraucherschützer darauf hin, dass die Berufsunfähigkeitsversicherung neben der Privathaftpflicht die wichtigste Versicherung überhaupt ist. Der Verlust der Arbeitskraft ist ein existenzielles Risiko. Denn nicht mehr arbeiten können heißt, nichts zu verdienen. Materielle Not ist oft die Folge. Der Staat hilft im Ernstfall kaum - die gesetzliche Rentenversicherung zahlt allen ab 1961 Geborenen nur noch bei Erwerbsunfähigkeit eine Minirente. Vergleich und AngebotMit diesem Formular können Sie ein kostenloses Angebot zur Berufsunfähigkeitsversicherung anfordern. Ein Versicherungsexperte erstellt für Sie ein individuelles und unabhängiges Angebot mit umfangreichen Informationen. Vergleichen Sie jetzt kostenlos. Wann kommt die Berufsunfähigkeitsversicherung zum Einsatz?Die Berufsunfähigkeitsversicherung kommt zum Einsatz, wenn der Versicherte seinen Beruf für mindestens sechs Monate zu mindestens 50% nicht mehr ausüben kann. Im Gegensatz zur gesetzlichen Rentenversicherung, der sogenannten Erwerbsminderungsrente, greift die Berufsunfähigkeitsversicherung schon, wenn der Versicherungsnehmer seinen erlernten und ausgeübten Beruf nicht mehr praktizieren kann. Die Erwerbsminderungsrente wird erst dann ausgezahlt, wenn der Versicherte weniger als sechs Stunden täglich tätig sein kann, unabhängig vom erlernten und ausgeübten Beruf. Es kann also sein, dass die Erwerbsminderungsrente in bestimmten Fällen nicht ausgezahlt wird, z.B. wenn noch eine andere Arbeit ausgeübt werden kann, die nicht notgedrungen dem vorher erlernten und ausgeübten Beruf ähnelt. |