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Berufsunfähigkeitsversicherung

Berufsunfähigkeit

BERUFSUNFÄHIGKEIT

Absicherung gegen den Verlust der eigenen Arbeitskraft

Immer wieder weisen Verbraucherschützer darauf hin, dass die Berufsunfähigkeitsversicherung neben der Privathaftpflicht die wichtigste Versicherung überhaupt ist.

Der Verlust der Arbeitskraft ist ein existenzielles Risiko. Denn nicht mehr arbeiten können heißt, nichts zu verdienen. Materielle Not ist oft die Folge. Der Staat hilft im Ernstfall kaum - die gesetzliche Rentenversicherung zahlt allen ab 1961 Geborenen nur noch bei Erwerbsunfähigkeit eine Minirente.

Mit dem folgenden Vergleichsrechner können Sie verschiedene garantierte Auszahlungshöhen je nach Beitragshöhe vergleichen. Geben Sie dazu Ihr Geschlecht, Ihr Geburtsjahr und Ihre Tätigkeit an.

Wann kommt die Berufsunfähigkeitsversicherung zum Einsatz?

Die Berufsunfähigkeitsversicherung kommt zum Einsatz, wenn der Versicherte seinen Beruf für mindestens sechs Monate zu mindestens 50% nicht mehr ausüben kann. Im Gegensatz zur gesetzlichen Rentenversicherung, der sogenannten Erwerbsminderungsrente, greift die Berufsunfähigkeitsversicherung schon, wenn der Versicherungsnehmer seinen erlernten und ausgeübten Beruf nicht mehr praktizieren kann. Die Erwerbsminderungsrente wird erst dann ausgezahlt, wenn der Versicherte weniger als sechs Stunden täglich tätig sein kann, unabhängig vom erlernten und ausgeübten Beruf. Es kann also sein, dass die Erwerbsminderungsrente in bestimmten Fällen nicht ausgezahlt wird, z.B. wenn noch eine andere Arbeit ausgeübt werden kann, die nicht notgedrungen dem vorher erlernten und ausgeübten Beruf ähnelt.