Kur als PrivatversicherterDas Risiko, zu erkranken oder einen Unfall mit schwerwiegenden gesundheitlichen Folgen zu erleiden, ist grundsätzlich immer gegeben, unabhängig davon, ob der Versicherte Mitglied einer privaten oder einer gesetzlichen Krankenkasse ist. Zudem nehmen gesundheitliche Probleme meist auch mit zunehmendem Alter zu, wobei es sich hierbei in den meisten Fällen um Verschleißerscheinungen handelt. Im Hinblick auf Kuren steht gesetzlich Versicherten ein umfangreicheres Leistungsangebot zur Verfügung, im Vergleich zu der privaten Krankenversicherung . Stellt der behandelnde Arzt fest, dass eine Kur notwendig ist, um zu verhindern, dass sich eine gesundheitliche Beeinträchtigung zu einem schwerwiegenden Krankheitsbild ausweitet, hat der gesetzlich Versicherte grundsätzlich alle drei Jahre Anspruch auf eine Vorsorgekur. Hierbei werden sowohl Kosten für eine ambulante Kur übernommen als auch Zuschüsse für Unterkunft, Verpflegung, Fahrtkosten oder Kurtaxe bei einer stationären Kur gewährt. Der Versicherte trägt zwar auch im Fall einer gewährten Kur einen Teil, in der Regel zehn Prozent, der Kosten selbst, allerdings ist die Zuzahlung auf 10 Euro täglich begrenzt. Daneben hat der gesetzlich Versicherte Anspruch auf eine Kur, die nicht der Vorsorge, sondern der Rehabilitation dient. Auch bei einer Kur, die das Ziel verfolgt, einer Verschlimmerung des Gesundheitszustandes entgegenzuwirken oder die Heilung einer bestehenden Erkrankung oder gesundheitlichen Beeinträchtigung zu erwirken, muss der Versicherte entsprechende Zuzahlungen leisten, allerdings findet von Seiten der GKV keine Unterscheidung zwischen ambulanter und stationärer Maßnahme statt. Im Gegensatz dazu ist die Kostenübernahme für die Nebenkosten einer Kur in der privaten Krankenversicherung in aller Regel ausgeschlossen, der Versicherungsschutz beinhaltet meist nur die Erstattung der Kosten, die durch eine anschließende Heilbehandlung entstehen. Allerdings besteht für privat Versicherte die Möglichkeit einen Kurtarif, also eine Zusatzversicherung für Vorsorge- und Rehabilitationsmaßnahmen abzuschließen. In diesem Fall trägt die PKV die anfallenden Kosten, allerdings werden Kurtarife häufig nur mit zeitlich beschränkter Dauer der Leistungsübernahme angeboten. |