Sozialgericht hat entschieden: Unfallschutz auf der Weihnachtsfeier gilt bis der Chef gehtBis der Chef geht sind alle Angestellten auf der Weihnachtsfeier gesetzlich unfallversichert, allerdings nur, wenn die Feier zuvor offiziell noch nicht beendet wurde. Das entschied das Sozialgericht Frankfurt für den Fall, als ein in der Verwaltung Angestellter während der betrieblichen Weihnachtsfeier betrunken die Treppe hinunter gestürzt ist und sich ein Hirn-Schädel-Trauma zuzog. Das Gericht gab dem Ankläger Recht, weil der Chef noch anwesend war und das offizielles Ende der Weihnachtsfeier noch nicht angekündigt wurde. |