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Sozialgericht hat entschieden: Unfallschutz auf der Weihnachtsfeier bis der Chef geht

Bis der Chef geht sind alle Angestellten auf der Weihnachtsfeier gesetzlich unfallversichert, allerdings nur, wenn die Feier zuvor offiziell noch nicht beendet wurde. Das entschied das Sozialgericht Frankfurt für den Fall, als ein Verwaltungsangestellter während der betrieblichen Weihnachtsfeier betrunken die Treppe hinuntergestürzt ist und sich ein Schädel-Hirn-Trauma zuzog. Das Gericht gab dem Ankläger Recht, da der Chef noch anwesend war und kein offizielles Ende der Weihnachtsfeier angekündigt wurde.

04.12.2008 14:06