Unfallversicherung - Angebot und Vergleich Ein Unfall ist laut Versicherungsvertragsgesetz (VVG) § 178 Abs. 2, S. 1 "(...) wenn die versicherte Person durch ein plötzlich von außen auf ihren Körper wirkendes Ereignis unfreiwillig eine Gesundheitsschädigung erleidet." Da Unfälle unfreiwillig geschehen können Sie auch nur schwer verhindert werden. Eine private Unfallversicherung ist daher nicht nur für Extrem-Sportler empfehlenswert. Mit dem folgenden Formular können Sie kostenlos verschiedene Tarife zur Unfallversicherung vergleichen.
Angebot zur UnfallversicherungMit dem Rechner können Sie verschiedene Versicherungen und Tarife vergleichen und ein kostenloses Unfallversicherungs-Angebot anfordern. |